Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung

Die wesentlichen Schritte, die der G-BA bei der Durchführung eines Methodenbewertungsverfahrens einzuhalten hat, sind gesetzlich festgelegt: Von der Antragstellung über die wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen und das Stellungnahmeverfahren bis hin zur Beschlussfassung.

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Stationär erbringbare Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruhen, müssen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom G-BA bewertet werden.

Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

In manchen Fällen reicht die Studienlage nicht aus, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit einer Methode abschließend bewerten zu können. Mit der Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode können weitere Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen gewonnen werden.